Benutzungsordung DAV Kletterzentrum Darmstadt
1. Benutzungsberechtigung
1.1 Zur Nutzung der Kletter- und Boulderanlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe) und beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des Nutzers.
Die Sektion/ der Betreiber führt keine Kontrollen durch, ob der Nutzer (oder die ihn anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen und diese anwenden. Es obliegt dem Nutzer, dies jeweils im Einzelfall zu prüfen, eine Haftung des Betreibers ist diesbezüglich ausgeschlossen. Der Aufenthalt in der Kletteranlage und deren Benutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko des jeweiligen Nutzers. Siehe hierzu im Einzelnen die Hallen-, Kletter- und Boulderregeln.
1.2 Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Jeder Nutzer muss während seines Aufenthalts in den Anlagen den Beleg über die Entrichtung des Eintrittspreises jederzeit vorzeigen können. Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt (z. B. DAV-Ausweis).
Die Benutzungsordnung für das DAV Kletterzentrum Darmstadt wird durch eine elektronische Unterschrift bzw. die Entrichtung des Eintrittsentgelts anerkannt.
1.3 Als Vertragsstrafe wird eine erhöhte Eintrittsgebühr in Höhe von 60,- € bei Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des (korrekten) Eintrittspreises fällig. Die Geltendmachung von weiteren
(Schadensersatz-) Ansprüchen bleibt vorbehalten.
1.4 Der sofortige Verweis aus den Anlagen - ohne Erstattung des Eintrittspreises - und die Erteilung eines dauerhaften Hausverbots bleiben für den Fall der wiederholten Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises während eines Zeitraums von einem Jahr oder für den Fall der trotz Abmahnung wiederholt schuldhaften Nutzung der Anlage entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung vorbehalten.
1.5 Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Kletteranlage darf nur während der Öffnungszeiten benutzt werden.
1.6 Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist notwendig (siehe auch Ziffern 1.8 und 1.9).
Die Kletterbereiche des Kletterzentrums reichen im Untergeschoss sowie an der Südwand der Außenanlage von den Kletterwänden bis zu den Sitzstufen (Tribüne), im Obergeschoss von der Schulungswand bis zum Geländer und an der West- und Ostwand der Außenanlage bis zu einem Abstand von 2 Metern von der Kletterwand. Aus Sicherheitsgründen ist der Aufenthalt von Kindern unter 5 Jahren im Kletterbereich nicht gestattet, mit folgenden Ausnahmen:
· Im Rahmen von Sektionsveranstaltungen dürfen Kinder unter 5 Jahren den Kletterbereich nur unter Aufsicht eines Betreuers nutzen.
· Außerhalb von Sektionsveranstaltungen dürfen Kinder unter 5 Jahren den Kletterbereich unter Aufsicht und Anleitung eines Betreuers (Betreuungsverhältnis 1:1) nutzen. Der Betreuer darf nicht gleichzeitig klettern.
Die Betreuung muss durch einen Erziehungsberechtigten oder eine sonstige volljährige Person erfolgen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist notwendig (siehe auch Ziffern 1.8 und 1.9).
Der Kletterbereich ist direkt nach dem Klettern wieder zu verlassen.
Kinder unter 5 Jahren zahlen den Eintrittspreis für Kinder, die Begleitperson muss entweder Eintritt oder den Sicherungsbeitrag in Höhe von 1,-€ entrichten.
Der Boulderbereich ist für Kinder unter 5 Jahren grundsätzlich gesperrt. Der Boulderbereich umfasst den Bereich im Obergeschoss, der mit der hellgrauen Bouldermatte ausgelegt ist, sowie den Krafttrainingsbereich (mit Campusboard, Ringe, Sprossenwand, Fingerboards, Klimmzuggeräte).
1.7 Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt (siehe auch Ziffer 1.9).
1.8 Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; der Leiter einer Gruppenveranstaltung einer DAV-Organisation muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt die DAV-Organisation bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten des Leiters mit der Durchführung der Gruppenveranstaltung. Der Gruppenleiter der (DAV-)Organisation, in deren Auftrag die Gruppenveranstaltung durchgeführt wird, hat das Formblatt »Dauerbestätigung für geleitete Gruppenveranstaltungen« zur Kenntnis zu nehmen und durch seine (elektronische) Unterschrift zu bestätigen (siehe auch Ziffern 1.9).
1.9 Formblätter für Einverständniserklärungen liegen in der Kletteranlage zur Ansicht aus und können auf der Homepage (www.kletterzentrum-darmstadt.de) heruntergeladen werden. Sie müssen beim erstmaligen Besuch der Kletteranlage zur Kenntnis genommen und durch eine (elektronische) Unterschrift bestätigt werden.
1.10 Leiter einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungsordnung von allen Gruppenteilnehmern oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird.
1.11 Die gewerbliche Nutzung der Kletter- und Trainingsanlagen ist nur mit einer besonderen Genehmigung des Betreibers gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.
1.12 Anweisungen des Hallenpersonals sind zu befolgen (Hausrecht). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist das Hallenpersonal befugt, die Kletteranlage oder Teile davon ohne Erstattung des Eintrittspreises zu schließen und zu räumen.
1.13 Für die Benutzung der Speedroute und des Abseilstandes sind die festgelegten Sonderregelungen (s. Aushang und Info in der Kletterhalle) zu beachten und einzuhalten.
1.14 Die Benutzung der Topropeseile ist nur in den für sie vorgesehenen Linien gestattet. Sie dürfen nicht abgezogen und anderweitig eingesetzt werden. Die Seile sind ausschließlich zur Ausübung des Klettersports angebracht – Schaukeln und anderweitige Nutzung ist nicht erlaubt.
Das Seil einer sog. "Topperstation" (integrierte Toprope-/Vorstiegslinie) darf abgezogen und in derselben Linie zum Vorstieg verwendet werden. Hierfür ist die gesonderte Nutzungsinformation (s. Aushang am Start der Routenlinie) zu beachten und einzuhalten.
2. Gefahren beim Bouldern und Klettern - Grundsatz der Eigenverantwortung
2.1 Bouldern und Klettern erfordern wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können. In den Außenanlagen können in Abhängigkeit von der Witterung, unter anderem besondere Gefahren durch Feuchtigkeit, Eis oder Schnee bestehen. Die Benutzung der Slackline im Außenbereich erfolgt auf eigene Gefahr. Aus Sicherheitsgründen ist der Außenbereich bei Gewitter sofort zu verlassen (Blitzschlaggefahr).
2.2 Jeder Nutzer hat in Eigenverantwortung die nachstehenden »Kletter-Regeln (Sicher Klettern)«, »Hallen-Regeln (Allgemeine Verhaltensregeln in der Kletter- und Boulderhalle)« und »Boulder-Regeln (Sicher Bouldern)« anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu reduzieren.
2.3 Bei der Nutzung der Kletterrouten müssen Seile mit mindestens 50 m Länge verwendet werden.
2.4 Bouldern ist nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet (siehe ausgehängten Lageplan). Sofern dort rote Linien angebracht sind, dürfen diese nicht übergriffen werden.
3. Ausrüstungsverleih
3.1 Zum Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern) und Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen und über den fachgerechten Umgang mit den ausgeliehenen Ausrüstungsgegenständen verfügen oder selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Siehe auch Ziffern 1.1 und 2.1.
3.2 Minderjährige sind nicht berechtigt, Ausrüstungsgegenstände auszuleihen, es sei denn, sie können eine Einverständniserklärung (siehe auch Ziffer 1.9) der Erziehungsberechtigten zum selbstständigen Ausleihen von Ausrüstungsgegenständen vorlegen. Im Rahmen von Gruppenveranstaltungen müssen Ausrüstungsgegenstände über den jeweiligen Gruppenleiter ausgeliehen werden, es sei denn, Satz 1 trifft zu.
3.3 Die Verleihgebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Für die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände ist ein Pfand in Form eines Ausweises zu hinterlegen. Die ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände dürfen nur in der jeweiligen Anlage benutzt werden, in der sie entliehen wurden.
3.4 Die Verleihdauer endet mit der Rückgabe des Ausrüstungsgegenstands, der spätestens 15 Minuten vor dem Ende der jeweiligen Öffnungszeit am selben Tag zurückzugeben ist. Andernfalls fallen Leihgebühren für eine weitere Ausleihe an.
4. Haftung
4.1 Eine Haftung des Betreibers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
4.2 Hinsichtlich des Abhandenkommens von Wertsachen, verloren gegangene sowie beschädigte Gegenstände und Kleidung des Nutzers übernimmt der Betreiber keine Haftung.
5. Veränderungen/Beschädigungen/Sauberkeit
5.1 Tritte, Griffe und Haken dürfen weder neu angebracht noch beseitigt werden. Beschädigungen und lose oder wackelige Griffe/Tritte sind unverzüglich zu melden.
5.2 Das Mitnehmen von Tieren in das Gebäude ist verboten.
5.3 Klettern mit Straßenschuhen, in Strümpfen oder barfuß ist verboten.
5.4 Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten.
5.5 Essen und Trinken ist ausschließlich im Foyer und auf der Zuschauertribüne erlaubt. Glasflaschen dürfen ausschließlich im Bereich des Bistros benutzt werden.
Hallenregeln – richtiges Verhalten in der Kletter- und Boulderhalle
1. Du hast Verantwortung!
Ø Du benutzt die Kletter- und Boulderhalle eigenverantwortlich! Der Betreiber führt keine Kontrollen durch.
Ø Klettern und Bouldern bergen erhebliche Sturzgefahren: Du kannst du dich oder andere schwer oder tödlich verletzen.
Ø Schau nicht weg, wenn andere Fehler machen: Sprich sie an!
2. Fairness und Rücksichtnahme!
Ø Nimm Rücksicht und gefährde weder dich noch andere. Passe dein Verhalten der jeweiligen Situation an. Vermeide bei hoher Auslastung langes Ausbouldern, Reservieren von Routen und unnötige Stürze.
Ø Klettere nur auf ausgewiesenen Kletterlinien, steige bei sich kreuzenden Kletterlinien nicht ein, wenn die andere Route schon belegt ist.
Ø Lass den Sichernden ihren nötigen Aktionsraum.
Ø Vermeide unnötigen Magnesiaverbrauch.
Ø Klettere oder bouldere nur mit geeigneten Schuhen.
3. Achtung Gefahrenraum!
Ø In der Kletter- oder Boulderhalle können Gegenstände herabfallen
Ø Gefahr besteht auch dann, wenn du nicht selbst kletterst oder boulderst.
Ø Beachte deshalb den möglichen Sturzraum über dir.
4. Hindernisse wegräumen!
Ø Kletter- und Boulderbereich immer frei von Rücksäcken, Trinkflaschen, Kinderwägen, und Spieldecken halten.
Ø Lege dort keine Gegenstände ab und lass auch die Einrichtung dort, wo sie steht (Tische, Bänke, etc.).
5. Bei Unfällen erste Hilfe!
Ø Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Informiere unverzüglich das Hallenpersonal.
Ø Auf Anfrage Personalien bekannt geben.
6. Beschädigungen melden!
Ø Beschädigte oder lose Griffe, Kletterplatten, Haken, Karabiner oder Expressschlingen unverzüglich melden. Veränderungen sind untersagt.
Ø Routensperrungen beachten
7. Die Kletterhalle ist kein Spielplatz
Ø Kinder beaufsichtigen
Ø Spielen in den Kletter- und Boulderbereichen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Ø Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten unbeaufsichtigt klettern.
8. Gefahr durch Schmuck und lange Haare!
Ø Schmuck kann hängen bleiben und dich verletzen
Ø Lange Haare zusammen: sie können sich im Sicherungsgerät verfangen.
Ø Lasse den Chalkbag beim Bouldern am Boden oder hänge ihn dir ohne Karabiner um.
9. Alkohol- und Rauchverbot!
Ø Nach Alkoholkonsum nicht klettern und Bouldern
Ø Rauchen ist verboten - auch im Außenbereich
10. Handy, Musik und Tiere stören!
Ø Handys lenken ab und können herunterfallen.
Ø Kopfhörer beeinträchtigen deine Aufmerksamkeit.
Ø Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.
Kletterregeln – Sicher Klettern
1. Partnercheck vor jedem Start!
Ø Benutze nur geeignete und zeitgemäße Ausrüstung.
Ø Vor jedem Start erfolgt der Partnercheck:
- Korrekt geschlossener Klettergurt?
- Korrekter Anseilknoten und Anseilpunkt?
- Funktion des Sicherungsgeräts geprüft?
- Sicherungskarabiner geschlossen?
- Seil ausreichend lang?
- Seilende abgeknotet?
Ø Vergewissere dich über die Sicherungskompetenz des Kletterpartners – er hält dein Leben in seiner Hand!
Ø Vereinbare vor dem Kletterbeginn die Seilkommandos „Zu“ und „Ab“.
2. Im Vorstieg direkt einbinden!
Ø Binde dich im Vorstieg immer direkt in den Anseilpunkt des Gurtes ein.
Ø Im Top Rope kannst du dich alternativ auch mit Safebiner oder zwei gegengleich eingehängten Karabinern einbinden.
3. Sicherungsgerät richtig bedienen!
Ø Wende eine allgemein anerkannte Sicherungstechnik an. Beachte das Bremshandprinzip (eine Hand umschließt immer das Bremsseil) und die korrekte Position der Bremshand.
Ø Positioniere dich beim Sichern nahe an der Kletterwand. Sichere ohne Schlappseil. Achte auf einen angemessenen Gewichtsunterschied zwischen den Partnern und hänge bei Bedarf Gewichtssäcke in den Anseilpunkt.
Ø Sichern ist Präzisionsarbeit und erfordert deine volle Aufmerksamkeit – lass dich nicht ablenken.
4. Alle Zwischensicherungen einhängen!
Ø Griffe können sich drehen oder brechen, deshalb musst Du alle Zwischensicherungen einhängen.
Ø Spontane Stürze sind immer möglich.
Ø Informiere möglichst deinen Partner bevor du dich ins Seil setzt oder stürzt.
5. Zwischensicherungen nicht überstreckt einhängen!
Ø Hänge alle Zwischensicherungen aus stabiler Position, nicht überstreckt und möglichst auf Hüfthöhe ein.
Ø Bis zum 5. Haken droht Bodensturzgefahr.
6. Sturzraum freihalten!
Ø Achte auf einen freien Sturzraum an der Wand und am Boden.
Ø Klettere nicht im Sturzraum anderer.
Ø Überhole nur in Absprache mit dem Vorauskletternden – er hat grundsätzlich „Vorfahrt“.
Ø Vermeide Pendelstürze!
7. Kein Top Rope an einzelnem Karabiner!
Ø Hänge beim Top Rope Klettern das Seil immer in die zwei dafür vorgesehenen Umlenkkarabiner bzw. in den zum Top ropen vorgesehenen Top-Stopper.
Ø Klettere nicht über die Umlenkung hinaus.
8. Pendelgefahr beachten!
Ø Steige in stark überhängenden Bereichen nur mit eingehängten Zwischensicherungen nach.
9. Nie Seil auf Seil!
Ø Hänge in die Umlenkkarabiner und auch in Zwischensicherungen immer nur ein Seil.
10. Vorsicht beim Ablassen!
Ø Informiere deinen Partner bevor du dich ins Seil setzt.
Ø Lasse deinen Partner langsam und gleichmäßig ab.
Ø Achte auf einen freien Landeplatz.
Boulderregeln – Sicher Bouldern
1. Aufwärmen!
Ø Besonders beim Bouldern treten hohe Belastungen für Muskeln, Bänder und Sehnen auf. Wärme dich auf! Damit kannst du Verletzungen vorbeugen. Nutze dafür geeignete Bereiche.
2. Sturzraum freihalten!
Ø Halte dich nicht unter Bouldernden auf, sie können jederzeit stürzen oder abspringen.
Ø Bouldere nicht zu eng nebeneinander oder übereinander.
Ø Kollisionen können zu Verletzungen führen.
3. Spotten!
Ø Spottet euch bei Bedarf gegenseitig. Wenn du allein bist, frag ob dich jemand spotten kann. Achte bei der Sicherheitsstellung darauf, dass der Bouldernde nicht auf dich fallen kann.
4. Abspringen oder Abklettern!
Ø Wähle die Kletterhöhe so, dass du noch sicher landen kannst. Versuche möglichst